Gefe aus austenitischem rostfreien Stahl, Gefe aus ferritischem und austenitischem Stahl (Duplexstahl) und geschweite Titan-Gefe, die nicht den Vorschriften des Kapitels 6.2 entsprechen, jedoch fr die Verwendung als Treibstoffgefe fr Heiluftballons oder Heiluft-Luftschiffe nach den nationalen Vorschriften fr die Luftfahrt gebaut und zugelassen und vor dem 1. Juli 2004 in Betrieb gesetzt wurden (Datum der erstmaligen Prfung), drfen auf der Strae befrdert werden, vorausgesetzt, sie entsprechen den folgenden Vorschriften:

a) die allgemeinen Vorschriften des Abschnitts 6.2.1 mssen erfllt werden;

b) die Auslegung und der Bau der Gefe mssen von einer nationalen Luftfahrtbehrde fr die Verwendung in der Luftfahrt zugelassen worden sein;

c) in Abweichung zu Absatz 6.2.3.1.2 muss der Berechnungsdruck von einer verringerten hchsten Umgebungstemperatur von + 40 C abgeleitet werden; in diesem Fall:

  (i) drfen die Flaschen in Abweichung zu Unterabschnitt 6.2.5.1 aus gewalztem und geglhtem kommerziell reinem Titan mit den Mindestanforderungen Rm > 450 MPa,  EA > 20 % (EA = Dehnung nach dem Bruch) hergestellt werden;

  (ii) drfen Gefe aus austenitischem rostfreien Stahl und Gefe aus ferritischem und austenitischem Stahl (Duplexstahl) mit einem Spannungswert bis hchstens 85 % der garantierten Mindeststreckgrenze (Re) bei einem von einer verringerten hchsten Umgebungstemperatur von + 40 C abgeleiteten Berechnungsdruck verwendet werden;

  (iii) mssen die Gefe mit einer Druckentlastungseinrichtung ausgerstet sein, die einen nominalen Ansprechdruck von 26 bar hat; der Prfdruck dieser Gefe darf nicht geringer sein als 30 bar;

d) wenn die Abweichungen des Absatzes c) nicht angewendet werden, mssen die Gefe fr eine Bezugstemperatur von 65 C ausgelegt und mit Druckentlastungseinrichtungen mit einem von der zustndigen Behrde des Verwendungslandes festgelegten nominalen Ansprechdruck ausgerstet sein;

e) der Hauptkrper der Gefe muss mit einer ueren wasserbestndigen Schutzschicht von mindestens 25 mm Dicke abgedeckt sein, die aus Hartschaum oder einem hnlichen Werkstoff besteht;

f) das Gef muss whrend der Befrderung  in einem Verschlag oder einer zustzlichen Sicherheitseinrichtung gut gesichert sein;

g) die Gefe mssen mit einem deutlichen und sichtbaren Zettel gekennzeichnet sein, auf dem angegeben ist, dass die Gefe nur fr die Verwendung in Heiluftballons und Heiluft-Luftschiffen zugelassen sind;

h) die Betriebsdauer (ab dem Datum der erstmaligen Prfung) darf 25 Jahre nicht berschreiten.